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Viele Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen (GKV) stellen sich
in Anbetracht der Entwicklung von Beiträgen und Leistungen
ihrer Krankenkasse die Frage, ob nicht ein Wechsel
von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung (PKV) eine
sinnvolle Alternative wäre.
Dabei gilt es vorab zu klären, wer überhaupt wechseln
kann. Neben Personen, die ihr Einkommen aus selbständiger Arbeit
erzielen, sind das grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die in
der GKV freiwillig versichert sind, da ihr Einkommen oberhalb der
Versicherungspflichtgrenze liegt. Für 2009 liegt diese Grenze
bei 48.600,-- € Jahreseinkommen oder 4.050,-- € monatlich,
wobei regelmäßig wiederkehrende Einmalzahlungen wie Weichnachtsgeld
und Urlaubsgeld angerechnet werden dürfen.
Das heißt, Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der
Versicherungspflichtgrenze sind in der GKV pflichtversichert und
können nicht in die PKV wechseln. Für diese Versicherten
besteht lediglich die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung
zusätzlich abzuschließen.
Auch wenn das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nur knapp
übersteigt, kann ein Wechsel in die PKV (private
Krankenversicherung wechsel) problematisch sein, da diese Grenze
regelmäßig angepasst wird und Personen, deren Einkommen
sich nicht entsprechend entwickelt hat, müssen in die GKV zurück.
Umgekehrt gibt es auch Einschränkungen, wenn jemand von der
privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren
möchte. Grund ist die unterschiedliche Gestaltung der Beiträge.
Während die gesetzlichen Krankenversicherungen für alle
Versicherten einen einheitlichen Beitragssatz erheben, ist dieser
in der PKV abhängig von Alter und Geschlecht des Versicherten.
Die PKV wird also mit zunehmendem Alter für die Versicherten
immer teurer.
Für Arbeitnehmer ist eine Wechsel zurück in die gesetzliche
Krankenversicherung immer bei Arbeitslosigkeit gegeben, oder wenn
das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Bei
Selbständigen ist dies nicht der Fall, diese Personen können
nur wieder einen Versicherungswechsel in die GKV zurück erreichen,
wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
antreten - also sich anstellen lassen - mit einem Einkommen, das
unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Das Arbeitsverhältnis
muss mindestens ein Jahr bestehen.
Vor einem Krankenversicherungswechsel sollte man sich daher genau
informieren und mehrere unabhängige Angebote einholen.
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Für viele ist das umfangreiche Leistungspaket und die bessere
medizinische Versorgung ein Grund für den Wechsel in die private
Krankenversicherung. Doch während sich der Beitritt in eine
PKV recht einfach vollziehen lässt, gestaltet sich der Wechsel
andersrum etwas schwieriger. Daher sollten Sie sich einen Krankenversicherungswechsel
genauestens überlegen und Preise sowie Leistungen ausgiebig
vergleichen.
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