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Krankenversicherung Wechsel

Was Sie über den Wechsel der Krankenversicherung wissen sollten.


Viele Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen (GKV) stellen sich in Anbetracht der Entwicklung von Beiträgen und Leistungen ihrer Krankenkasse die Frage, ob nicht ein Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung (PKV) eine sinnvolle Alternative wäre.

Dabei gilt es vorab zu klären, wer überhaupt wechseln kann. Neben Personen, die ihr Einkommen aus selbständiger Arbeit erzielen, sind das grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die in der GKV freiwillig versichert sind, da ihr Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Für 2009 liegt diese Grenze bei 48.600,-- € Jahreseinkommen oder 4.050,-- € monatlich, wobei regelmäßig wiederkehrende Einmalzahlungen wie Weichnachtsgeld und Urlaubsgeld angerechnet werden dürfen.

Das heißt, Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze sind in der GKV pflichtversichert und können nicht in die PKV wechseln. Für diese Versicherten besteht lediglich die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung zusätzlich abzuschließen.

Auch wenn das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nur knapp übersteigt, kann ein Wechsel in die PKV (private Krankenversicherung wechsel) problematisch sein, da diese Grenze regelmäßig angepasst wird und Personen, deren Einkommen sich nicht entsprechend entwickelt hat, müssen in die GKV zurück.

Umgekehrt gibt es auch Einschränkungen, wenn jemand von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren möchte. Grund ist die unterschiedliche Gestaltung der Beiträge. Während die gesetzlichen Krankenversicherungen für alle Versicherten einen einheitlichen Beitragssatz erheben, ist dieser in der PKV abhängig von Alter und Geschlecht des Versicherten. Die PKV wird also mit zunehmendem Alter für die Versicherten immer teurer.

Für Arbeitnehmer ist eine Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung immer bei Arbeitslosigkeit gegeben, oder wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Bei Selbständigen ist dies nicht der Fall, diese Personen können nur wieder einen Versicherungswechsel in die GKV zurück erreichen, wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis antreten - also sich anstellen lassen - mit einem Einkommen, das unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens ein Jahr bestehen.

Vor einem Krankenversicherungswechsel sollte man sich daher genau informieren und mehrere unabhängige Angebote einholen.

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Für viele ist das umfangreiche Leistungspaket und die bessere medizinische Versorgung ein Grund für den Wechsel in die private Krankenversicherung. Doch während sich der Beitritt in eine PKV recht einfach vollziehen lässt, gestaltet sich der Wechsel andersrum etwas schwieriger. Daher sollten Sie sich einen Krankenversicherungswechsel genauestens überlegen und Preise sowie Leistungen ausgiebig vergleichen.

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