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Am 01. April 2007 wurde mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz
eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
eingeführt. Seit dem 01. Januar 2009 besteht auch für
Personen die nicht in den Kundenkreis der gesetzlichen Krankenversicherung
fallen eine Versicherungspflicht, jene müssen sich über
eine private Krankenversicherung versichern. Damit hat der Gesetzgeber
nicht nur einen Zwang zur Versicherung geschaffen, er hat gleichzeitig
auch ausgeschlossen dass Krankenversicherer den Antrag einer Person
auf Versicherung ablehnen. Im Rahmen des allgemeinen Sozial- und
Gesundheitssystems sind die Bürger der Bundesrepublik Deutschland
damit deutlich besser vor horrenden Unkosten im Krankheitsfalle
geschützt, die ohne eine Krankenversicherung
für manche den finanziellen Ruin bedeuten könnten.
Eingeführt wurde die erste gesetzliche Krankenversicherung
für Arbeiter schon von Bismarck, der auch das noch heute gültige
System der Beitragssätze auf Basis des Grundgehaltes einführte.
Ab 1911 wurde die gesetzliche Krankenversicherung auch für
Angestellte und weitere Berufskreise eingeführt, während
private Versicherer begannen, erste Angebote zur privaten Krankenversicherung
an den Kunden zu bringen.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird meist beim Eintritt ins
Arbeitsverhältnis abgeschlossen. Häufig bei der gleichen
Krankenkasse, über die man zuletzt noch familienversichert
war. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden
anteilsmäßig zum Lohn/Gehalt abgerechnet und sind für
alle Versicherten gleichermaßen geltend und nicht risikoabhängig.
Für Selbstständige oder zum Beispiel Arbeitslose ohne
Anspruch auf Arbeitslosengeld, die entsprechend keine Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, besteht die Möglichkeit
sich über die freiwillige Krankenversicherung abzusichern.
Die private Krankenversicherung gilt vor allem für Selbstständige
und Beamte, ist aber auch für Angestellte und Arbeiter interessant
deren Jahresbruttogehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
liegt. Der Beitrag hängt hierbei von verschiedenen Faktoren
wie Alter, Beruf und individuellen Absprachen zwischen Versicherer
und Versichertem ab. In der privaten Krankenversicherung ist die
Art der Behandlung durch den Arzt nicht vorgeschrieben, sie wird
vielmehr zwischen Patient und Arzt abgesprochen und individuell
gestaltet, wobei die Kosten für die Behandlungen dann vom Krankenversicherer
im Rahmen des Vertrags erstattet werden, unabhängig davon wie
sie letztlich gestaltet wurde.
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Da in Deutschland in gewisser Weise eine Krankenversicherungspflicht
besteht ist es unausweichlich sich mit diesem Thema auseinander
zusetzen. Das dies bei der Vielzahl an Versicherungsgesellschaften
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