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Krankenversicherung

Die Bedeutung der Krankenversicherung näher erläutert.


Am 01. April 2007 wurde mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Seit dem 01. Januar 2009 besteht auch für Personen die nicht in den Kundenkreis der gesetzlichen Krankenversicherung fallen eine Versicherungspflicht, jene müssen sich über eine private Krankenversicherung versichern. Damit hat der Gesetzgeber nicht nur einen Zwang zur Versicherung geschaffen, er hat gleichzeitig auch ausgeschlossen dass Krankenversicherer den Antrag einer Person auf Versicherung ablehnen. Im Rahmen des allgemeinen Sozial- und Gesundheitssystems sind die Bürger der Bundesrepublik Deutschland damit deutlich besser vor horrenden Unkosten im Krankheitsfalle geschützt, die ohne eine Krankenversicherung für manche den finanziellen Ruin bedeuten könnten.

Eingeführt wurde die erste gesetzliche Krankenversicherung für Arbeiter schon von Bismarck, der auch das noch heute gültige System der Beitragssätze auf Basis des Grundgehaltes einführte. Ab 1911 wurde die gesetzliche Krankenversicherung auch für Angestellte und weitere Berufskreise eingeführt, während private Versicherer begannen, erste Angebote zur privaten Krankenversicherung an den Kunden zu bringen.

Die gesetzliche Krankenversicherung wird meist beim Eintritt ins Arbeitsverhältnis abgeschlossen. Häufig bei der gleichen Krankenkasse, über die man zuletzt noch familienversichert war. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden anteilsmäßig zum Lohn/Gehalt abgerechnet und sind für alle Versicherten gleichermaßen geltend und nicht risikoabhängig. Für Selbstständige oder zum Beispiel Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld, die entsprechend keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, besteht die Möglichkeit sich über die freiwillige Krankenversicherung abzusichern.

Die private Krankenversicherung gilt vor allem für Selbstständige und Beamte, ist aber auch für Angestellte und Arbeiter interessant deren Jahresbruttogehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Der Beitrag hängt hierbei von verschiedenen Faktoren wie Alter, Beruf und individuellen Absprachen zwischen Versicherer und Versichertem ab. In der privaten Krankenversicherung ist die Art der Behandlung durch den Arzt nicht vorgeschrieben, sie wird vielmehr zwischen Patient und Arzt abgesprochen und individuell gestaltet, wobei die Kosten für die Behandlungen dann vom Krankenversicherer im Rahmen des Vertrags erstattet werden, unabhängig davon wie sie letztlich gestaltet wurde.

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Da in Deutschland in gewisser Weise eine Krankenversicherungspflicht besteht ist es unausweichlich sich mit diesem Thema auseinander zusetzen. Das dies bei der Vielzahl an Versicherungsgesellschaften aber oft nicht einfach ist, bekommen Sie nachfolgend die Möglichkeit zu einem kostenlosen PKV oder GKV Vergleich geboten. Dieser errechnet Ihnen kostenlos und unverbindlich ein kostenloses Angebot für eine günstige und leistungsstarke Krankenversicherung.

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