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Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine
Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die unterhalb einer bestimmten
jährlichen bzw. monatlichen Einkommensgrenze liegen. Erst wenn
diese Einkommensgrenze überschritten wird, kann der Arbeitnehmer
in die private Krankenversicherung wechseln. Die Leistungen der
Krankenkassen sind gesetzlich im Sozialgesetzbuch geregelt und damit
überall gleich. Hierunter fallen unter anderem Leistungen zur
stationären und ambulanten Behandlung von Krankheiten und zahnärztliche
Behandlungen. Um sich zu unterscheiden, bieten die Kassen verschiedene
Sonderleistungen an. Das sind unter anderen besondere Maßnahmen
zur Gesundheitsvorsorge, Zuschüsse bei Untersuchungen, die
normalerweise von der gesetzlichen Krankenversicherung
nicht übernommen werden oder spezielle Maßnahmen zur
Rehabilitation.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt für die gesetzliche Krankenversicherung
ein einheitlicher Beitragssatz. Davon tragen die Arbeitnehmer allein
0,9 Prozent. Der Rest des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung
wird zur Hälfte von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern
getragen. Jede Krankenkasse erhält für ein Mitglied einen
Betrag aus dem Gesundheitsfonds. Die Höhe richtet sich unter
anderem nach der Art der Erkrankungen und der Anzahl der Kassenmitglieder.
Reicht bei einer Krankenkasse künftig die Zuwendung aus dem
Gesundheitsfonds nicht aus, kann die Kasse einen weiteren Zusatzbeitrag
erheben. Wenn dies der Fall ist, kann der Versicherte die Kasse
kündigen und zu einer Kasse wechseln, die keinen Zusatzbeitrag
oder einen niedrigeren Zusatzbeitrag erhebt. Neben dem Beitragssatz,
der vom Arbeitslohn berechnet wird, zahlen Patienten Selbstbeteiligungen
im Krankheitsfall, wie die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal,
wenn ein Arzt aufgesucht wird. Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
bestehen auch bei Medikamenten, bei einem Krankenhausaufenthalt
oder einer Kur. Die Höhe der Zuzahlungen ist pro Kalenderjahr
auf maximal 2 Prozent der Bruttoeinnahmen begrenzt. Bei chronischen
Behandlungen ist es 1 Prozent.
Die gesetzliche
Krankenversicherung hat für Familien einen wichtigen Pluspunkt:
die Familienversicherung. Dabei sind Familienangehörige und
Kinder bis zum 18. Lebensjahr mitversichert. Kinder, die bis zum
23. Lebensjahr noch nicht erwerbstätig sind, sind ebenfalls
in der Familienversicherung mitversichert. Das gleiche gilt auch
für Kinder, die sich bis zum 25. Lebensjahr in einer Schul-
oder Berufausbildung befinden. Kinder, die behindert sind, sind
ohne Altersgrenze familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Eine GKV ist besonders für Familien die geeignete
Form um günstig und dennoch leistungsstark krankenversichert
zu sein. Denn anders als bei der privaten Krankenversicherung sind
bei der Gesetzlichen Kinder ohne eigenes Einkommen bis maximal 25
Jahre ohne zusätzliche Kosten bei den Eltern mitversichert
und erhalten eine ebenso umfangreiche medizinische Versorgung.
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