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gesetzliche Krankenversicherung

Erhalten Sie auch mit einer gesetzlichen Krankenversicherung medizinischen Rundumschutz!


Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die unterhalb einer bestimmten jährlichen bzw. monatlichen Einkommensgrenze liegen. Erst wenn diese Einkommensgrenze überschritten wird, kann der Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln. Die Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich im Sozialgesetzbuch geregelt und damit überall gleich. Hierunter fallen unter anderem Leistungen zur stationären und ambulanten Behandlung von Krankheiten und zahnärztliche Behandlungen. Um sich zu unterscheiden, bieten die Kassen verschiedene Sonderleistungen an. Das sind unter anderen besondere Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge, Zuschüsse bei Untersuchungen, die normalerweise von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden oder spezielle Maßnahmen zur Rehabilitation.

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für die gesetzliche Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz. Davon tragen die Arbeitnehmer allein 0,9 Prozent. Der Rest des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung wird zur Hälfte von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern getragen. Jede Krankenkasse erhält für ein Mitglied einen Betrag aus dem Gesundheitsfonds. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Art der Erkrankungen und der Anzahl der Kassenmitglieder. Reicht bei einer Krankenkasse künftig die Zuwendung aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, kann die Kasse einen weiteren Zusatzbeitrag erheben. Wenn dies der Fall ist, kann der Versicherte die Kasse kündigen und zu einer Kasse wechseln, die keinen Zusatzbeitrag oder einen niedrigeren Zusatzbeitrag erhebt. Neben dem Beitragssatz, der vom Arbeitslohn berechnet wird, zahlen Patienten Selbstbeteiligungen im Krankheitsfall, wie die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal, wenn ein Arzt aufgesucht wird. Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen auch bei Medikamenten, bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Kur. Die Höhe der Zuzahlungen ist pro Kalenderjahr auf maximal 2 Prozent der Bruttoeinnahmen begrenzt. Bei chronischen Behandlungen ist es 1 Prozent.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat für Familien einen wichtigen Pluspunkt: die Familienversicherung. Dabei sind Familienangehörige und Kinder bis zum 18. Lebensjahr mitversichert. Kinder, die bis zum 23. Lebensjahr noch nicht erwerbstätig sind, sind ebenfalls in der Familienversicherung mitversichert. Das gleiche gilt auch für Kinder, die sich bis zum 25. Lebensjahr in einer Schul- oder Berufausbildung befinden. Kinder, die behindert sind, sind ohne Altersgrenze familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Eine GKV ist besonders für Familien die geeignete Form um günstig und dennoch leistungsstark krankenversichert zu sein. Denn anders als bei der privaten Krankenversicherung sind bei der Gesetzlichen Kinder ohne eigenes Einkommen bis maximal 25 Jahre ohne zusätzliche Kosten bei den Eltern mitversichert und erhalten eine ebenso umfangreiche medizinische Versorgung.
Damit auch Sie die passende gesetzliche Krankenversicherung für sich und Ihre Familie finden, haben Sie nachfolgend die Möglichkeit zu einem kostenlosen GKV Vergleich.

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